2. Halte- und Parkverstöße
Neue Bußgeldkatalog-Verordnung: Insbesondere die Sanktionen bei Halte- und Parkverstößen, die zu einer Gefährdung von Radfahrern führen können, insbesondere Fahrradfahrer durch das Zuparken von Verkehrsflächen zu Ausweichmanövern gezwungen werden, wurden die Bußgeldsätze erheblich angepasst. Bei derartigen Verstößen wird bei Erfüllung des Grundtatbestandes ein Verwarngeld von 55,00 € fällig, das sich bei Behinderung auf 70,00 € und bei einer Gefährdung auf 80,00 € erhöht. Kommt es zudem zu einer Sachbeschädigung, werden 100,00 € fällig. Somit kann es hier sehr schnell auch zu Punkteeintragungen kommen, wenn eine Behinderung oder Gefährdung festgestellt wird.
Für das Falschparken auf Parkplätzen für gekennzeichnete Elektrofahrzeuge und für Carsharing-Fahrzeuge wurde jeweils ein neuer Tatbestand eingeführt, durch den ein Verwarnungsgeld von 55 Euro unabhängig von der Dauer des Falschparkens verhängt wer-den kann.
3. Rettungsgasse
Nunmehr führt bereits das Nichtbilden einer Rettungsgasse zu einem Fahrverbot.
Hinzu kommt, dass jetzt auch das unerlaubte Befahren einer Rettungsgasse mit einer Geldbuße von bis 320,00 €, einem 1-monatigen Fahrverbot und der Eintragung von 2 Punkten in Flensburg sanktioniert ist.
4. Neues im Verwarngeld
Das Verwarngeld für das unachtsame Türöffnen wurde auf bis zu 50,00 € erhöht, wobei ebenfalls der Schutz von Fahrradfahrern im Fokus stand.
Auch das Posen in Form der Verursachung von unnötigem Lärm oder vermeidbaren Abgasbelästigungen wurde nunmehr von 10,00 € auf 80,00 € erhöht und das unnütze Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaft von 20,00 € auf 100,00 € angepasst.
Damit soll das sog. Posen von Pkw- und Motorradfahrern eingedämmt werden.
Sollten Sie ein Verwarngeld-, Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, stehen Ihnen unsere Anwälte für eine rechtliche Beratung gerne zur Verfügung.
Neue Bußgeldkatalog-Verordnung – Noch Fragen? – Wir sind für Sie da
Bild von Manfred Richter auf Pixabay