Kontakt
Sie können uns anrufen, eine E-Mail oder ein Fax (Fax: 04522 74629 – 29) senden.
Plön
Strohberg 5/6
24306 Plön
Tel: 04522 74629-0
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Telefonzeiten
Mo.-Fr.
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Mo., Di., Do., Fr.
14:30-17:00 Uhr
Informieren Sie sich in unserer Kanzlei für Familienrecht in Plön– Wir können auch für Sie tätig werden wenn Sie Fragen zum Familienrecht haben und aus Preetz, Eutin, Malente und Schwentinental kommen.
Das Familienrecht regelt unter anderem die mit der Trennung und Scheidung verbundenen Angelegenheiten. Im Zuge einer Trennung können wir als Anwälte – auch von nicht verheirateten Paaren – in folgenden Bereichen helfen:
– Anwalt Familienrecht Plön –
Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten in Plön, ganz Schleswig-Holstein und im gesamten Bundesgebiet bei der umfassenden Klärung aller familienrechtlichen Fragen, natürlich auch in Fragen des Gewaltschutzrechtes und des Elternunterhaltes. Dabei ist ein Ziel zunächst, eine für beide Seiten möglichst verträgliche, konstruktive Lösung auszuarbeiten, die – oftmals vor allem im Sinne gemeinsamer Kinder, aber natürlich auch der Stiefkinder oder sogenannter „sozialer“ Kinder aus Patchwork-Verbindungen – den weiteren Umgang miteinander erleichtert. Oft ist es möglich, für den Einzelfall eine einvernehmliche individuelle Lösung zu erzielen.
Selbstverständlich vertreten unsere Rechtsanwälte Ihre Interessen auch mit dem erforderlichen Nachdruck außergerichtlichen oder in gerichtlichen familienrechtlichen Verfahren, wenn eine außergerichtliche Verständigung nicht möglich sein sollte. Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit unserer Anwaltskanzlei in Plön auf. Sie stammen aus Preetz, Eutin, Malente oder Schwentinental? Wir sind trotzdem für Sie da!
Unsere Kanzlei in Plön ist im Familienrecht auch rechtsgestaltend tätig. Wir beraten Sie bei der Ausarbeitung von Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. In einem Ehevertrag können die Eheleute bei der Eheschließung oder natürlich jederzeit auch noch nach der Eheschließung ihre Vorstellungen über die Ehe und den Umgang miteinander während der Ehezeit oder für den Fall einer Trennung regeln und so zukünftige Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden und beiden Ehepartnern Sicherheit für die Zukunft und den Fall einer Trennung geben. Auch nach einer Trennung können die Eheleute im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen fast alle zu klärenden Fragen selber regeln und so die Trennung und Zukunft für sich und die Kinder einvernehmlich gestalten. Ausgewogene Vereinbarungen haben in der Regel eine befriedende Wirkung und helfen zukünftigen Streit und Missstimmung zu vermeiden.
Das Familienrechtsreferat wird durch Rechtsanwältin Jana Menne geleitet.
Weitere Informationen zu den einzelnen familienrechtlichen Tätigkeitsgebieten erfahren Sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.
Gerade in Fragen des Elternunterhaltes empfiehlt es sich, sich bereits im Vorfeld beraten zu lassen. Ein Pflegefall tritt meist nicht überraschend ein, sondern zeichnet sich ab. Hier gibt es entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten, Ihr Einkommen und Vermögen zu schützen, ggf. aber auch durch eine Vereinbarung mit dem zukünftig Pflegebedürftigen und seinem Partner und den Geschwistern eine Lösung zu finden, welche die Inanspruchnahme von Sozialhilfe und damit auch die Auskunftserteilung gegenüber der Behörde nicht mehr erforderlich macht.