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Was ist zu beachten?
Grundsätzlich gilt: Versorgung und Pflege der Tiere müssen sicher gestellt sein. Die hierzu getroffenen Regelungen des Landes Schleswig-Holstein sind im Gegensatz zu den in anderen Bundesländern geltenden Regelungen eher weit gefasst und wenig detailliert. So heißt es auf der offiziellen Webseite des Landes:
„Die Versorgung und die Pflege der Tiere müssen sichergestellt werden. Dazu zählt auch die tägliche Bewegung, etwa durch Auslauf im Paddock/auf der Weide oder reiten. Auch Ausritte sind grundsätzlich möglich, jedoch sollten Hygienemaßnahmen sowie Abstandregeln zu anderen Personen eingehalten werden. Gruppenausritte sind nicht erlaubt.
Im Stall gilt: Es sollten sich so wenig Menschen wie möglich an einem Ort aufhalten. In Stallgemeinschaften ist eine Person für die Aufgaben im Stall zu bestimmen. Ist es unumgänglich, dass mehrere Personen in den Stall gehen müssen, so muss eine zeitliche Abstimmung erfolgen, damit immer nur einzelne Personen vor Ort sind. Reitunterricht darf nicht stattfinden.
Die Versorgung von Tieren ist weiterhin möglich. Dabei sind der Kontakt zu anderen Personen zu meiden und entsprechende Hygienemaßnahmen konsequent umzusetzen.“
(Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html)
Dies bedeutet insbesondere für Selbstversorger, dass die täglich im Stall anfallenden Arbeiten durch diese nach wie vor selber verrichtet werden dürfen. Sofern es sich um Stallgemeinschaften handelt, empfiehlt sich eine Aufgabenteilung und die Erstellung eines entsprechenden Zeitplanes, sodass jeweils möglichst wenige Menschen zur gleichen Zeit im Stall sind.
Die artgerechte Versorgung umfasst neben Fütterung, Ausmisten und täglicher Gesundheitskontrolle auch die notwendige Versorgung durch den Tierarzt oder andere Therapeuten sowie den Hufschmied oder Hufpfleger. Ferner muss die tägliche Bewegung des Lauftieres Pferd gewährleistet werden. Hier empfiehlt es sich insbesondere in größeren Pensionsställen mit mehreren Einstellern, einige Regeln einzuhalten.
Gemäß den Vorgaben des Landes muss eine zeitliche Abstimmung erfolgen, sofern es unumgänglich ist, dass mehrere Personen in den Stall gehen müssen. In größeren Pensionsställen ist zwar regelmäßig die tägliche Versorgung (Füttern und Ausmisten) durch den Stallbetreiber gewährleistet. Im Hinblick auf die täglich notwendige Bewegung der Pferde ist es jedoch erforderlich, dass die jeweiligen Eigentümer der Pferde diese Aufgabe übernehmen und sich ggf. der Hilfe einer Reitbeteiligung bedienen. Es empfiehlt sich daher auch hier die Erstellung eines Zeitplanes, sodass gewährleistet ist und im Zweifelsfalle nachgewiesen werden kann, dass nicht zu viele Menschen gleichzeitig im Stall sind. Dabei ist darauf zu achten, dass nur die für die Versorgung und Pflege notwendigen Personen Zutritt zum Stall haben. Auch im Reitstall sind die derzeit geltenden allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Die Beurteilung der Rechte und Pflichten sowohl des Stallbetreibers als auch der Pferdebesitzer hängt stets von den Umständen des Einzelfalles ab. Sollten Sie sich daher mit weitergehenden Beschränkungen oder Verboten konfrontiert sehen und sich nicht sicher sein, ob das gewählte Vorgehen rechtens ist, sollten Sie sich in unserem Büro individuell beraten lassen.
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