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Wie hoch sind die Kosten für eine Erstberatung bei einem Anwalt?
Sie sind in einen Rechtsstreit im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht oder Erbrecht involviert und interessieren sich für eine Erstberatung bei einem Anwalt und für die anfallenden Kosten? Dass die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt nichts kostet, ist ein Irrglaube, der sich hartnäckig in der Bevölkerung hält. Tatsächlich ist auch das Erstgespräch eine anwaltliche Dienstleistung, die nach dem Gesetz vergütet wird. Wie Anwaltskosten berechnet werden, und was eine Erstberatung bei einem Anwalt kostet, das erfahren Sie hier.
Bevor Sie eine Erstberatung bei einem Anwalt haben, möchten Sie die Kosten kennen. Eine Rechtsberatung ist eine typische anwaltliche Leistung. Dafür nehmen wir uns Zeit, um den rechtlichen Sachverhalt im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht oder Erbrecht unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte zu prüfen. Dank einer sorgfältigen Einschätzung der Rechtslage im Rahmen der Erstberatung können wir Ihnen Auskunft über den Erfolg Ihres rechtlichen Begehrens geben. Je nach Sachlage kann die Erstberatung bei einem Anwalt mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) handelt es sich bei einer Erstberatung um eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“. Das bedeutet, dass ein Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten noch keine umfassende rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes abgibt, für die dann meistens eine weiterführende Recherche notwendig ist. Insoweit dient die Erstberatung einer ersten Einschätzung der Rechtslage. Eine Erstberatung bei einem Anwalt, bei der keine Kosten entstehen, ist nach dem Gesetz nicht vorgesehen. Es gibt Rechtsanwälte, die sich mit einer kostenlosen Erstberatung von Wettbewerbern absetzen wollen und auf diese Weise um Mandanten werben. Das ist erlaubt. Die Frage ist jedoch, welchen Nutzen für Mandanten eine Erstberatung bei einem Anwalt hat, bei der keine Kosten anfallen. Dafür ist es wichtig zu wissen, welche Inhalte bei einer anwaltlichen Erstberatung erörtert werden.
Wir erklären Ihnen Ihr Recht.
Wir prüfen Ihren Fall in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Plön!
Möchten Sie beispielsweise im Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht oder Mietrecht Klage erheben, werden wir Sie in der Erstberatung durch den Anwalt über die Kosten sowie das Für und Wider einer Klage informieren. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Erfolgsaussichten. Insoweit besteht der Nutzen einer Erstberatung darin, eine erste fachliche Einschätzung Ihrer Rechtsangelegenheit vorzunehmen und das weitere Procedere zu klären. Je besser Sie als Mandant auf den ersten Beratungstermin vorbereitet sind und je detaillierter und strukturierter Sie den Sachverhalt schildern, umso einfacher ist es für uns, die Rechtslage zu beurteilen. Dafür nehmen wir uns Zeit für Sie. Ist eine Erstberatung bei einem Anwalt nicht mit Kosten verbunden, ist die Beratungszeit oftmals stark begrenzt. Tatsächlich ist es bei komplexeren Sachverhalten, zum Beispiel im Erbrecht, kaum möglich, unter Zeitdruck eine vernünftige Erstberatung durchzuführen.
Bis 2006 orientierten sich die Kosten für eine Erstberatung bei einem Anwalt an der Höhe des sogenannten Gegenstands- beziehungsweise des Streitwertes. Dieser bemisst sich nach dem Wert des Streitgegenstandes, um den in einem Gerichtsverfahren gestritten wird. Nach dieser alten Regelung konnten die Gebühren für eine Erstberatung einen hohen vierstelligen Bereich erreichen. Deshalb hat der Gesetzgeber seit dem 1. Juli 2006 die Erstberatung bei einem Anwalt und die Kosten der Höhe nach auf 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer gedeckelt. Diese Regelung gilt jedoch lediglich für Privatpersonen, während Selbstständige und Unternehmer ausgenommen sind. Gesetzlich geregelt ist die Obergrenze in § 34 Abs. 1 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Sind Sie nicht in der Lage, die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt selbst zu bezahlen, bleibt Ihnen der Rechtsweg nicht verschlossen. Sie haben die Möglichkeit Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Erforderlich ist ein Nachweis über die Bedürftigkeit. Wird Ihr Antrag positiv beschieden, zahlen Sie lediglich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 15 Euro. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, können Sie – je nach Verfahrensart – Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese wird im Falle von Bedürftigkeit positiv beschieden, sofern Ihr beabsichtigter Rechtstreit hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.
Nach der Erstberatung durch einen Anwalt sind weitere Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zu berücksichtigen, wobei die Abrechnung auf gesetzlichen Grundlagen oder aufgrund von Vereinbarungen erfolgen kann. Gesetzliche Grundlagen ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darüber hinaus ist die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung auch aufgrund von Vereinbarungen möglich, die schriftlich festgehalten werden und nicht in der Anwaltsvollmacht enthalten sein dürfen.
Für alle Fälle
In Zivilrechtsangelegenheiten, unter anderem im Arbeitsrecht, im Erbrecht, Mietrecht und in Teilen des Verkehrsrechts, fallen sogenannte Satzgebühren an, die im Vergütungsverzeichnis normiert sind. Berechnungsgrundlage ist der Gegenstandswert beziehungsweise der Streitwert des Rechtsstreites. Zu den Satzgebühren gehören die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Die Geschäftsgebühr fällt bei außergerichtlichen Tätigkeiten an, während die Verfahrensgebühr im Zusammenhang mit der gerichtlichen Vertretung erhoben wird. Die Terminsgebühr wird fällig, wenn wir im Auftrag eines Mandanten einen Gerichtstermin wahrnehmen, einen anderweitig Termin wahrnehmen (auch telefonisch mit dem Gegner) oder im schriftlichen Verfahren entschieden wird. Hinzu kommen Kosten für Auslagen, zum Beispiel Druckkosten, Porto, Kosten für Papier und Briefumschläge sowie für Telekommunikationsdienstleistungen. Meistens wird eine Auslagenpauschale geltend gemacht, die 20 Euro nicht überschreiten darf. Auch die Umsatzsteuer ist ein Rechnungsposten, der in Bezug auf die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht vergessen werden sollte.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Erstberatung beim Anwalt sowie weitere Kosten nicht an den erfolgreichen Abschluss eines Rechtsstreites gekoppelt sind. Stattdessen fallen sie grundsätzlich an und werden spätestens nach Erledigung des Rechtsstreites fällig. Manche Anwälte verlangen einen Vorschuss (§ 9 RVG), dessen Höhe sich an der Bestimmung eines vorläufigen Streitwertes orientiert und oft nach Vereinbarung auch in Raten beglichen werden kann.
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