Testament
- Berliner Testament
- Anfechtung von Testamenten
- Erstellung eines Testaments
Informieren Sie sich in unserer Kanzlei für Erbrecht in Plön oder Wankendorf – Wir können ebenfalls für Sie tätig werden, wenn Sie aus Preetz, Eutin, Malente oder Schwentinental stammen.
Erben kann im Prinzip jeder. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Erblasser sein Vermögen an seinen Ehepartner und seine direkten Nachkommen weitergeben will. Aus diesem Grund schränkt er auch die Erblasser indirekt in ihrer Verfügungsfreiheit gegenüber den direkten Verwandten und dem Ehepartner ein und gesteht diesen einen sogenannten Pflichtteil zu. Der Pflichtteilsberechtigte erbt zwar nicht und hat damit im Gegensatz zu den Erben kein Mitspracherecht über die Verwaltung und Verwertung des Nachlasses, seine Zahlungsansprüche gegen die Erben können sich jedoch auf bis zu 50 % des Nachlasses belaufen, was der Erblasser bei seiner letztwilligen Verfügung berücksichtigen sollte. Ein Erblasser kann sich jedoch auch entscheiden, durch seinen sogenannten letzten Willen in Form eines Testamentes oder eines Erbvertrages zu regeln, wer seinen Nachlass bekommen soll. Er kann sein Vermögen dann nach seinen Wünschen frei verteilen, die testamentarischen Erben müssen aber ggfls. Pflichtteilsansprüche befriedigen. Auf diese Weise können auch der nicht verheiratete Lebenspartner, dessen Kinder aus einer anderen Beziehung und gemeinnützige Organisationen oder sonstige Dritte bedacht werden. Sie suchen nach einen Anwalt Erbrecht? Wir helfen Ihnen gern weiter! Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit unserer Anwaltskanzlei in Plön oder Wankendorf auf. – Wir können ebenfalls für Sie tätig werden, wenn Sie aus Preetz, Eutin, Malente oder Schwentinental stammen. Ihr Anwalt für Erbrecht.
Fragen des Erbrechtes betreffen fast jeden einmal. Eine rechtzeitige und professionelle Gestaltung der Erbfolge hilft schwerwiegende Fehler zu vermeiden, die insbesondere unnötigen Streit innerhalb von Erbengemeinschaften, die Besteuerung des verschenkten oder ererbten Vermögens sowie die Auseinandersetzung der Pflichtteilsberechtigten vermeiden helfen. Durch die zeitnahe und zweckmäßige Gestaltung letztwilliger Verfügungen, zum Beispiel durch Erbverträge oder Testamente zu Lebzeiten, helfen wir dem Erblasser sein erarbeitetes und erspartes Vermögen, welches möglicherweise sein Lebenswerk darstellt, zu erhalten und nach seinen Vorstellungen an die nächste Generation zu übergeben.
Gerade auch bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften oder sogenannten Patchwork-Familien, zum Beispiel mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen, ist eine qualifizierte erbrechtliche Beratung und Gestaltung der Nachlassregelung erforderlich, um die meist nicht gewünschten Folgen der gesetzlichen Erbfolge zu vermeiden.
Bei der Beratung durch Rechtsanwalt Zimmermann ist seine langjährige Tätigkeit auf familienrechtlichem und sozialrechtlichem Gebiet sowie seine Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht hilfreich, um im gemeinsamen Gespräch mit den Mandanten eine genaue Analyse der familiären Ausgangssituation als Voraussetzung für eine für alle Seiten sinnvolle Gestaltung der Erbfolge vorzunehmen. Durch die Zusammenarbeit mit Steuerberatern unterstützen wir Sie gleichzeitig bei der steuerlichen Optimierung. Gerne zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie z. B. durch die Anordnung von Testamentsvollstreckung eine Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses nach Ihren Vorstellungen nach Ihrem Tod sicherstellen können. So kann eine Testamentsvollstreckung zur Verwaltung des Vermögens sinnvoll sein, bis zum Beispiel minderjährige Erben ein gewisses Mindestalter erreicht haben. Durch eine Testamentsvollstreckung kann auch verhindert werden, dass zum Beispiel ein geschiedener Ex-Partner Zugriff auf das Vermögen der noch minderjährigen Kinder erhält oder die Sozialbehörden, wenn ein Erbe oder Pflichtteilsberechtigter Sozialleistungen bezieht.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch dann gerne, wenn ein Erbfall bereits eingetreten ist. Dann geht es um die Feststellung, Sicherung und Auseinandersetzung von Erbschaften sowie die Geltendmachung oder die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. In diesen Fällen stehen wir als Ihre rechtlichen Vertreter in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren, aber auch als Vermittler zur Verfügung. Rechtsanwalt Thilo Zimmermann und Rechtsanwältin Birgit Germighausen sind zertifizierte Mediatoren und verfügen über die entsprechende Erfahrung aus ihrer langjährigen Tätigkeit.